Ausübung Aktionärsrechte

Da die Personalvorsorgestiftung seit 1. Januar 2019 über keine Einzeltitel von Schweizer Aktiengesellschaften mehr verfügt und die Umsetzung der Anlagestrategie neu mittels Kollektivanlagen vorgenommen wird, kann sie die Stimmrechte gemäss Art. 22 VegüV (Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften) nicht mehr ausüben respektive die Aktionärsrechte nicht mehr wahrnehmen.