Mitarbeitende

Die Altersgutschrift wird gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und jährlich dem Alterskonto der versicherten Person gutgeschrieben. Die Höhe der Altersgutschrift ist altersabhängig und wird in Prozenten des versicherten Lohns bestimmt. Geben Sie Ihren Jahreslohn in den Sparbeitrags-Rechner ein und berrechnen Sie Ihre Sparbeiträge.

Sparbeitrags-Rechner

Als versicherte Person1 können Sie von der Wohneigentumsförderung (WEF) profitieren und Ihr Sparkapital, mit gewissen Einschränkungen, vorbeziehen und verpfänden. Um den Kauf oder die Erstellung von selbstgenutztem Wohneigentum zu fördern, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Vorsorgeeinrichtungen für diesen Zweck Mittel oder Sicherheiten zur Verfügung stellen können. 

1Nur für Versicherte, deren AHV-pflichtiger Lohn über die Eidgenössische AHV abgerechnet wird. Versicherte, deren Lohn über die Liechtensteinische AHV abgerechnet wird, können keinen Vorbezug tätigen resp. Verpfändung vornehmen. Sie sind dem BPVG unterstellt, das keinen Vorbezug oder Verpfändung für Wohneigentum vorsieht.

Die Leistungen der Personalvorsorgestiftung der OC Oerlikon Balzers AG sollen die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise gewährleisten. Dafür werden bis zum Alter 64 für Frauen beziehungsweise 65 für Männer während 45 beziehungsweise 46 Versicherungsjahren Beiträge einbezahlt. Ist dies nicht oder nur teilweise möglich, besteht eine Vorsorgelücke. Diese kann durch einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse, also durch zusätzliche Einzahlungen, ganz oder teilweise geschlossen werden.

Weitere Inofrmationen zum Einkauf in die Pensionskasse finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.

Die Versicherten können jährlich zwischen den Beiträgen gemäss Basisplan, Komfortplan oder Superplan wählen. Die Änderung tritt jeweils auf den nächstfolgenden 1. Januar in Kraft. Dazu muss der Wechsel bis zum vorherigen 31. Dezember bei der Verwaltung der Pensionskasse angemeldet werden. Ohne entsprechende Meldung bleibt der Versicherte im bisherigen Plan. Wird beim Eintritt eines Versicherten keine Wahl angemeldet, so gilt der Basisplan.

Der Anspruch auf eine Altersleistung entsteht mit dem Erreichen des Rücktrittsalters AHV bzw. des Schlussalters, frühestens jedoch nach Vollendung des 60. Altersjahres. Die Altersleistung kann in Form einer Altersrente und/oder in Form eines Alterskapitals bezogen werden. Die Höhe der jährlichen Altersrente wird aufgrund des im Zeitpunkt des Rücktritts vorhandenen Sparguthabens ermittelt. Die Höhe des Alterskapitals entspricht dem beim Rücktritt vorhandenen Sparguthaben. Der Versicherte hat das unwiderrufbare Begehren spätestens 3 Monate vor der Entstehung des Anspruches der Pensionskasse schriftlich einzureichen.