Drei-Säulen-System

Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Die AHV und die Invalidenversicherung (IV) bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken) die 1. Säule. Diese soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch. Die ebenfalls obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bildet die 2. Säule. Die 3. Säule ist die freiwillige Selbstvorsorge.

Staatliche Vorsorge – Existenzsicherung

Die 1. Säule (AHV/IV) ist für in der Schweiz erwerbstätige oder wohnhafte Personen obligatorisch. Die AHV/IV-Renten decken den Existenzbedarf im Alter sowie bei Tod oder Invalidität. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr und endet mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, frühestens jedoch bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters.

Berufliche Vorsorge – Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung

Die 2. Säule (Pensionskasse) ermöglicht den Versicherten und deren Angehörigen zusammen mit der 1. Säule die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise im Alter, bei Invalidität und Tod. Obligatorisch versichert sind alle Mitarbeitenden eines Unternehmens, welche die Eintrittsschwelle gemäss Art. 2 Abs. 1 BVG erreichen.

Private Vorsorge – Sparen

Bei der 3. Säule handelt es sich um den freiwilligen Teil der Altersvorsorge. Es ist ratsam, für die 3. Säule einen Sparplan zu erstellen, um mit dem nötigen Finanzpolster in den Ruhestand starten zu können.